{"id":2874,"date":"2023-11-13T10:07:50","date_gmt":"2023-11-13T09:07:50","guid":{"rendered":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/?post_type=reflection&#038;p=2874"},"modified":"2023-12-15T09:12:48","modified_gmt":"2023-12-15T08:12:48","slug":"reflexion-der-situation-zwischen-freiheit-und-zwang","status":"publish","type":"reflection","link":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/reflection\/reflexion-der-situation-zwischen-freiheit-und-zwang\/","title":{"rendered":"Reflexion der Situation \u201eZwischen Freiheit und Zwang\u201c"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Analyse der Situation \u201aZwischen Freiheit und Zwang\u2018 wurde die Situation in drei Abschnitte unterteilt, die im Folgenden geb\u00fcndelt dargestellt und auf kindheitswissenschaftliche Sichtweisen bezogen werden. Anf\u00e4nglich wird die Ausgangssituation behandelt (Z. 1-7). Abschnitt zwei befasst sich mit der Interaktion der Praktikantin mit Julian (Z. 7-17) und der letzte Abschnitt beinhaltet das Eingreifen anderer Akteurinnen der Krabbelgruppe in die Situation (Z. 17-25).<\/p>\n<p>Zu Beginn der Praxissituation, in den Zeilen 1-7, beschreibt die Verfasserin die Ausgangssituation sowohl des Praktikums als auch des Angebotes. Rahmenbedingungen wie das Land, die Einrichtung und das Alter der Kinder werden explizit mitgeteilt. Erl\u00e4utert wird von der Verfasserin zudem, dass die Praxissituation w\u00e4hrend eines Praktikums stattfand.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><sup>[1]<\/sup><\/a> Unklar bleibt in welchem Rahmen das Praktikum durchgef\u00fchrt wurde, da die Wortwahl <em>\u201eabsolviert\u201c<\/em> (Z. 2) impliziert, dass sie das Praktikum nicht aus eigenem Interesse heraus antrat, sondern es eine vorgegebene Pflicht war, die bew\u00e4ltigt werden musste. Interessant w\u00e4re hier die Information, wie lange sich die Praktikantin bereits in der Einrichtung befand, um das bestehende oder nicht bestehende Vertrauensverh\u00e4ltnis zu den Kindern nachvollziehen zu k\u00f6nnen. Die Praktikantin hatte sich <em>\u201ew\u00e4hrend des Praktikums dazu entschieden, ein Angebot mit den Kindern zu machen\u201c<\/em> (Z. 2-3). Die Darstellung der Praktikantin, dass sie sich <em>\u201edazu entschieden\u201c<\/em> (Z. 2-3) hatte das Angebot durchzuf\u00fchren assoziiert, dass die Idee f\u00fcr das Angebot die freiwillige, selbstst\u00e4ndige Entscheidung der Praktikantin war und die Kinder allem Anschein nach bei der Entscheidung nicht mit einbezogen wurden. Das Angebot, mit <em>\u201eden Jungen und M\u00e4dchen\u201c<\/em> (Z. 4) Handabdr\u00fccke auf einer Tapete zu verewigen, wird sachlich und mit expliziter Betonung der Geschlechter beschrieben. Hervorzuheben ist, dass die Praktikantin ausdr\u00fccklich mitteilt, dass die <em>\u201eJungen und M\u00e4dchen ihre Handinnenfl\u00e4chen mit verschiedenen Farben, die sie sich selbst aussuchen konnten\u201c<\/em> (Z. 4-5) gemeinsam mit ihr bemalten. Die Kinder wurden demzufolge in die Entscheidung, welches Angebot sie durchf\u00fchren m\u00f6chten, nicht mit einbezogen, jedoch durften sie sich die Farben, mit denen sie ihre Handinnenfl\u00e4chen bemalten, selbst aussuchen. In diesem Zusammenhang kann ein Bezug zur Kinderrechtskonvention (KRK) hergestellt werden, welche 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und 1992 in \u00d6sterreich in Kraft trat (vgl. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte 2020, S. 1 und vgl. Bundeskanzleramt o.J., o.S.). Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist als eine spezifische Ausformung der Menschen-rechte zu begreifen, in welcher besondere Schutz-, F\u00fcrsorge- und Beteiligungsrechte von Kindern formuliert sind. Auch wenn es alle Rechte gleichrangig zu beachten gilt, soll hier insbesondere Artikel 12 der UN-KRK hervorgehoben werden, welcher die Ber\u00fccksichtigung des Kindeswillens beinhaltet. Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu \u00e4u\u00dfern, geh\u00f6rt zu werden und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden (vgl. ebd., S. 1-3). Bei der Entscheidung f\u00fcr das Angebot, welches sich die Praktikantin f\u00fcr die Kinder \u00fcberlegte, wurden vermutlich keine Kinder mit einbezogen, auch wenn sie gem\u00e4\u00df Artikel 12 der UN-KRK ein Recht darauf gehabt h\u00e4tten, da es eine Entscheidung war, die die Kinder explizit betraf. Dies kann daran liegen, dass die Praktikantin diese Entscheidung nicht angemessen f\u00fcr das Alter und die Reife der null bis dreij\u00e4hrigen Kinder empfand, die Meinung der Kinder durch die selbstst\u00e4ndige Wahl der Farbe aber dennoch ber\u00fccksichtigen wollte. Mit dem Satz <em>\u201e[n]un fehlte nur noch der Handabdruck von Julian\u201c<\/em> (Z. 7, Hinzuf\u00fcgung L.G.), teilt die Praktikantin mit, dass alle Kinder bereits Handabdr\u00fccke gemacht haben und, um das Angebot abschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen, nur noch Julians Handabdruck fehlte. Durch diese Formulierung verliert das Angebot an Freiwilligkeit. Offenbart wird eine normative Erwartung, dass das Angebot von allen Kindern ausgef\u00fchrt werden sollte.<\/p>\n<p>Dass es sich nicht um ein freiwilliges Angebot handelte, verdeutlichen die Zeilen 7-17, welche die ma\u00dfgebliche Interaktion der Praktikantin mit Julian beinhalten. Der Abschnitt beginnt mit dem gemeinsamen Eintreffen von Julian und seiner Mutter in der Krabbelgruppe. Anschlie\u00dfend wurde ihm von der Praktikantin etwas Zeit gegeben <em>\u201eum in aller Ruhe anzukommen\u201c<\/em> (Z. 8). Unklar bleibt dabei, um wieviel Zeit es sich bei <em>\u201eetwas Zeit\u201c<\/em> (Z. 8) handelte, wie die Verabschiedung von der Mutter verlief und was die Praktikantin unter <em>\u201ein aller Ruhe anzukommen\u201c<\/em> (Z. 8) versteht. Im Anschluss daran begann die Praktikantin, Julian von dem Angebot zu \u00fcberzeugen, indem sie sich auf Augenh\u00f6he zu ihm hinkniete. Durch diese Handlung verkleinerte sie die bestehende Hierarchie zwischen ihr und Julian. Dass die Hierarchie weiterhin bestand, wird dadurch erkennbar, dass es die Praktikantin war, die entschied, welche T\u00e4tigkeit Julian als n\u00e4chstes aufnehmen sollte. Dies beruht unter anderem darauf, dass das Verh\u00e4ltnis zwischen der Praktikantin und Julian generational strukturiert ist. Das Handlungsverm\u00f6gen (agency, vgl. E\u00dfer 2023, S. 51 f.) von Julian ist untrennbar mit den Zuschreibungen durch Erwachsene, hier der Praktikantin, verbunden. Von ihnen wird er als Kind positioniert, und positioniert sich ihnen gegen\u00fcber selbst als Kind. Durch Julians Positionierung innerhalb der generationalen Ordnung werden die M\u00f6glichkeiten und Grenzen seines Handelns erkennbar (vgl. Alanen 2005, S. 80 und vgl. E\u00dfer 2023, S. 51f.). Im weiteren Verlauf der Interaktion erkl\u00e4rte die Praktikantin Julian ihre Idee und versuchte, ihn davon zu \u00fcberzeugen seine Hand gemeinsam <em>\u201emit einer ganz sch\u00f6nen Farbe\u201c<\/em> (Z. 10) anzumalen und anschlie\u00dfend <em>\u201eauf die Tapete\u201c<\/em> (Z. 10) zu legen. Der Satz <em>\u201e[d]u brauchst auch gar keine Angst zu haben, die Farbe waschen wir wieder ab mit Wasser\u201c<\/em> (Z. 10-11, Hinzuf\u00fcgung L.G.) impliziert, dass das Angebot etwas vermeintlich Gef\u00e4hrliches ist und wird durch die Verwendung des Begriffes <em>\u201eAngst\u201c<\/em> (Z. 11) negativ konnotiert. Dies weckt die Angstvorstellung, die die Praktikantin eigentlich dementieren wollte. Julian machte explizit deutlich, dass er kein Interesse an dem Angebot hatte, indem er die Praktikantin mit <em>\u201eernster Miene\u201c<\/em> (Z. 12) ansah und <em>\u201eNein!\u201c<\/em> (Z. 12) sagte. Mit dieser Reaktion versucht Julian seine Handlungsmacht deutlich zu machen. Er zeigt sein Handlungsverm\u00f6gen und beabsichtigt, nicht nur ein passiver Akteur der Situation zu sein, sondern sie aktiv mitzugestalten, indem er seine Meinung kundtut. In der folgenden Interaktion versucht die Praktikantin, Julian noch mehrmals zu \u00fcberzeugen. Durch die erneuten Versuche der Praktikantin, Julian zu \u00fcberreden, wurde sowohl sein Handlungsverm\u00f6gen, aufgrund seiner Position innerhalb der generationalen Ordnung (vgl. Alanen 2005), eingeschr\u00e4nkt als auch sein Recht auf Ber\u00fccksichtigung seines Willens gem\u00e4\u00df Artikel 12 der UN-KRK \u00fcbergangen. Die Frage nach dem Grund seiner Ablehnung wurde von der Praktikantin nicht gestellt. Eine Methode der Praktikantin, um Julian von dem Angebot zu \u00fcberzeugen, war die wiederholte Herstellung von K\u00f6rperkontakt. Dies teilt sie explizit mit, indem sie erl\u00e4utert, dass sie Julian in ihren linken Arm (Z. 12) oder an die Hand nahm (Z. 15). Diese Handlung l\u00e4sst mehrere Interpretationen zu \u2013 zum einen k\u00f6rperliche Machtaus\u00fcbung seitens der Praktikantin, da Julian sich nicht so leicht aus der Situation wegbewegen konnte, zum anderen kann sie als k\u00f6rperliche Zuwendung interpretiert werden, die Julian Sicherheit geben sollte. Die Tatsache, dass Julian seine Hand zur\u00fcckzog und erneut \u201enein\u201c (Z. 17) sagte, suggeriert, dass der K\u00f6rperkontakt von ihm nicht erw\u00fcnscht war. Hier w\u00e4re es interessant zu wissen, ob Julian die Praktikantin bereits kannte und ein Vertrauensverh\u00e4ltnis aufbauen konnte oder ob eine f\u00fcr ihn fremde Person versuchte K\u00f6rperkontakt herzustellen. Durch das Zur\u00fcckziehen seiner Hand zeigte Julian defensives Handlungsverm\u00f6gen. In dieser Situation ist das Machtungleichgewicht, aufgrund der generationalen Ordnung (vgl. Alanen 2005), deutlich erkennbar. Eine weitere Methode der Praktikantin ihn zu \u00fcberzeugen war der Vergleich mit anderen Kindern. Die Formulierungen <em>\u201edie anderen Kinder haben das auch schon gemacht\u201c<\/em> (Z. 13) und <em>\u201ewir schauen uns mal an, wie die anderen Kinder das gemacht haben\u201c<\/em> (Z. 15-16) implizieren, dass die anderen Kinder die Erwartungen der Praktikantin bereits erf\u00fcllt haben und Julian bei Nichterf\u00fcllung ein schlechtes Gewissen haben m\u00fcsste. Allerdings sollte die Praktikantin nicht davon ausgehen, dass das Angebot, die H\u00e4nde mit Farbe zu bemalen, bei allen Kindern auf Interesse st\u00f6\u00dft, denn jedes Kind hat ein individuelles Empfinden bei dieser T\u00e4tigkeit, welches es zu ber\u00fccksichtigen gilt.Da alle Versuche der Praktikantin, Julian von dem Angebot zu \u00fcberzeugen misslangen, griffen in den Zeilen 17-25 weitere Akteurinnen der Krabbelgruppe ein: beginnend bei einer Kollegin bis hin zur Chefin, der h\u00f6chsten Instanz der Einrichtung. Von der Praktikantin wird explizit mitgeteilt, dass auch die Kollegin vergebens versuchte, Julian<em> \u201edavon zu \u00fcberzeugen, es sich anzusehen oder gar zu probieren\u201c<\/em> (Z. 17-18). Dies impliziert, dass auch sie Julians Meinung, das Angebot abzulehnen, \u00fcberging, indem sie erneut versuchte, ihn davon zu \u00fcberzeugen. Allerdings beharrte Julian weiterhin auf seiner Meinung und widersetzte sich dem \u00dcberzeugungsversuch, indem er sich weigerte, das Angebot auch nur anzusehen. Im Anschluss daran betrat die Chefin die Krabbelgruppe und beobachtete einen weiteren Versuch der Praktikantin, welcher darin bestand, Julian an der Hand zu nehmen. Auch in dieser Situation wurde Julians Ablehnung in Bezug auf das Angebot und den K\u00f6rperkontakt von der Praktikantin \u00fcbergangen. Die Chefin bemerkte die Situation und verdeutlichte den Zeitdruck aufgrund des bevorstehenden Morgenkreises, welcher um neun Uhr beginnen sollte. Dies l\u00e4sst darauf schlie\u00dfen, dass es in der Krabbelgruppe einen Zeitplan gab, welchen es ausnahmslos einzuhalten galt. Angesichts des Zeitdrucks fragte die Chefin die Praktikantin nach einer Erkl\u00e4rung f\u00fcr die Situation. Die Praktikantin erkl\u00e4rte ihr Vorhaben mit Julian und merkte an, dass sie <em>\u201eihn aber auch nicht dazu zwingen wollte\u201c<\/em> (Z. 22). Hier ist fraglich, ob das mehrfache \u00dcbergehen von Julians Meinung nicht bereits eine Art Zwang beinhaltete. Schlie\u00dflich setzte sich die Chefin \u00fcber die Praktikantin hinweg, \u00fcbernahm die Situation und \u00fcberging Julians Ablehnung. Sie begr\u00fcndete dies mit dem Zeitdruck und bevorstehenden Morgenkreis. Hierbei wird das Machtverh\u00e4ltnis zwischen der Praktikantin und Chefin deutlich, welches m\u00f6glicherweise auch ein generationales Verh\u00e4ltnis widerspiegelt. Mit dem Hinwegsetzen \u00fcber die Praktikantin vergegenw\u00e4rtigte die Chefin die hierarchische Ordnung innerhalb der Krabbelgruppe und spielte zugleich ihre institutionalisierte Macht aus. Gem\u00e4\u00df Popitz (1986) ist institutionalisierte Macht gepr\u00e4gt von drei Tendenzen. Die Chefin verk\u00f6rpert diese institutionalisierte Macht, welche sich durch Entpersonalisierung, Formalisierung und Integrierung auszeichnet.\u00a0 Ihre Position wird einerseits entpersonalisiert, denn die Chefin hat die Macht nicht als Pers\u00f6nlichkeit, sondern aufgrund ihrer Funktion als h\u00f6chste Instanz innerhalb der Krabbelgruppe. Zudem wird die Macht aufgrund der Formalisierung ausge\u00fcbt und orientiert sich an Regeln, Routinen, zeitlichen Ordnungen oder Ritualen. Ein drittes Merkmal, durch welches die Chefin ihre Macht erlangt, ist die Integrierung des Machtverh\u00e4ltnisses in die bestehende Ordnung innerhalb der Krabbelgruppe. Sie ist eingebunden in ein soziales Gef\u00fcge, das durch sie gest\u00fctzt wird und sie st\u00fctzt (vgl. Popitz 1986, S. 38f.). Ihre machtvolle Position \u00e4u\u00dfert die Chefin nicht nur gegen\u00fcber der Praktikantin, sondern auch gegen\u00fcber Julian. Sie nutzte ihre physische Macht aufgrund ihrer Position innerhalb der generationalen Ordnung (vgl. Alanen 2005) und ihrer k\u00f6rperlichen \u00dcberlegenheit gegen\u00fcber Julian aus, um ihren Willen durchzusetzen, indem sie ihn unter den Armen packte und auf einen Stuhl setzte. Hierbei handelt es sich gem\u00e4\u00df Popitz um das Aus\u00fcben von Aktionsmacht (vgl. ebd., S. 68). Die Wortwahl <em>\u201epackte\u201c<\/em> (Z. 24) kann als eine gewaltvolle Handlung assoziiert werden und verdeutlicht den Zwang des Angebotes. Dies stellt einen Versto\u00df gegen Artikel 19 der UN-KRK dar, welcher die Kinder vor jeglicher Gewaltanwendung sch\u00fctzen soll (vgl. Artikel 19 UN-KRK, \u00dcbersetzung L.G.). Diese adultistische Handlung veranschaulicht das Machtungleichgewicht zwischen Julian und der Chefin und beinhaltet eine Diskriminierung aufgrund seines Alters und der k\u00f6rperlichen Unterlegenheit. Adultismus beruht demgem\u00e4\u00df auf dem Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern.<\/p>\n<p>Die Kindheitswissenschaftlerin Alderson (2020) erl\u00e4utert: \u201eGenauso wie es \u203aErwachsene\u2039 nur geben kann, wenn es \u203aKinder\u2039 gibt (sonst w\u00e4ren alle einfach nur \u203aMenschen\u2039) ist der \u203aAdultismus\u2039 auf die unterlegene Altersgruppe der Kinder angewiesen, um die Behauptung zu untermauern, dass Erwachsene \u00fcberlegen und zuverl\u00e4ssig sind und dass es daher normal, nat\u00fcrlich und moralisch ist, dass Erwachsene vermeintlich unberechenbare, unverantwortliche Kinder kontrollieren sollten\u201c (Alderson 2020, S. 539 zit. nach: Liebel\/Meade 2023, S. 21).<\/p>\n<p>Adultismus zeigte sich aber bereits im Verhalten der Praktikantin, sowie der Kollegin, die Julians Meinung durchweg ignorierten. Die Chefin spitzte das Ganze zu, indem sie ihre Macht nicht nur verbal, sondern auch grob k\u00f6rperlich ausspielte. Der Satz der Chefin <em>\u201e[s]o machen wir das hier!\u201c<\/em> (Z. 24-25, Hinzuf\u00fcgung L.G.) welchen sie \u00e4u\u00dferte, w\u00e4hrend sie Julian auf den Stuhl setzte, kann als eine Ermahnung sowohl von Julian als auch der Praktikantin interpretiert werden. Er impliziert den Zwang zur Teilnahme an Angeboten und das Hinwegsetzen \u00fcber die Meinung der Kinder, was allem Anschein nach zur Routine in der Einrichtung geh\u00f6rte, da mit der Wortwahl <em>\u201ewir\u201c<\/em> (Z. 25) von ihr vermutlich die gesamte Krabbelgruppe gemeint wurde. Dort vorherrschende <span style=\"font-size: inherit; color: var(--text-color); font-family: var(--text-font);\">Regeln im Umgang mit solchen Situationen wurden durch diese Handlung der Chefin aufgezeigt und sollen auch von der unwissenden, eventuell noch neuen Praktikantin als Teil der Krabbelgruppe eingehalten werden. Offenbart wird eine normative Erwartung an die Praktikantin, die durch die machtvolle Position der Chefin, als eine Autorit\u00e4tsperson innerhalb der Einrichtung, verst\u00e4rkt wird.<\/span><\/p>\n<h3>Handlungsempfehlungen aus kindheitswissenschaftlicher Sicht<\/h3>\n<p>Die UN-KRK dient den Kindheitswissenschaftler:innen als handlungsleitende Grundlage f\u00fcr die T\u00e4tigkeit in kindheitsp\u00e4dagogischen und kindheitswissenschaftlichen Arbeitsfeldern (vgl. Franz 2021, S. 57). Kindheitswissenschaftler:innen erm\u00f6glichen eine spezielle Sicht auf die Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Entscheidungen, den Machtverh\u00e4ltnissen in die Kinder respektive Kindheit eingebettet ist, der Haltung gegen\u00fcber Kindern als eigenst\u00e4ndige Akteur:innen sowie die Anerkennung von Kindern als Tr\u00e4ger:innen eigener Rechte. Bezogen auf die in der Situation beschriebenen Problemwahrnehmungen, werden kindheitswissenschaftliche Handlungsempfehlungen auf Grundlage der Master-Arbeit \u201eKindheitswissenschaften als Kinderrechtsprofession? Sinn, M\u00f6glichkeiten und Konsequenzen einer eigenst\u00e4ndigen Professionalisierung\u201c von Sonja Franz (2021) formuliert, deren Fokus auf eben diesen Themenbereichen liegen.<\/p>\n<p>Die Ausrichtung allt\u00e4glicher professioneller Beziehungen von Akteur:innen kindheitsp\u00e4dagogischer und kindheitswissenschaftlicher Arbeitsfelder an der UN-KRK erm\u00f6glicht Kindern, ein bed\u00fcrfnisgerechtes und anerkennungsreiches Zusammenleben, bei welchem ihre Rechte wahrgenommen werden (vgl. Franz 2021, S. 66). Die Praktikantin in der Praxissituation war bem\u00fcht, die Kinder in das Angebot mit einzubeziehen. Dennoch w\u00e4re, damit es sich nicht nur um symbolische Partizipation handelt, ein Einbezug in die Wahl des Angebotes insbesondere f\u00fcr die \u00e4lteren Kinder der Krabbelgruppe wichtig gewesen, da Kinder diesen Alters ihre Meinung in der Regel selbstst\u00e4ndig \u00e4u\u00dfern und vertreten k\u00f6nnen. Dies gilt auch f\u00fcr den zweij\u00e4hrigen Julian, welcher in der Praxissituation seine Meinung aktiv kundtut. Falls es hierbei ihrerseits aufgrund der Erfahrung mit dem Alter der Kinder zu Unsicherheiten kam, kann eine kollegiale Beratung<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><sup>[2]<\/sup><\/a> hilfreich sein, in der gemeinsam mit den p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4ften und der Chefin Partizipation im Kontext kindlicher Entwicklung hinterfragt wird und von den erfahrenen Fachkr\u00e4ften Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, die es der Praktikantin erm\u00f6glichen, die Kinder ihrer Entwicklung angemessen zu beteiligen (vgl. Franz 2021, S. 74). Auch wenn die Handlung der Chefin impliziert, dass kindlicher Partizipation kein besonders hoher Stellenwert in der Einrichtung beigemessen wird. Die kollegiale Beratung k\u00f6nnte auch im Nachhinein eine kritische Reflexion des Handelns aller Akteurinnen in der Situation erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrend h\u00e4tte die Praktikantin Julian nach einem Grund f\u00fcr sein Desinteresse fragen k\u00f6nnen. M\u00f6glicherweise existierte ein banaler Grund, welcher sich durch einen anderen Zeitraum, ein anderes Aufzeigen der T\u00e4tigkeit oder eine Abwandlung des Angebotes h\u00e4tte beheben lassen k\u00f6nnen. Falls nicht, w\u00e4re es wichtig gewesen, dass die Praktikantin Julians Meinung akzeptiert und ihn nicht mehrfach zu \u00fcberreden versucht. Wie bereits in Kapitel vier angemerkt, gilt es gem\u00e4\u00df Artikel 12 der UN-KRK den Kindeswillen bei allen Entscheidungen, die das Kind selbst betreffen, zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Deutlich werden in der Praxissituation die bestehenden Machtverh\u00e4ltnisse aufgrund der Hierarchie innerhalb der Einrichtung und der generationalen Ordnung (vgl. Alanen 2005), welche Kinderrechtsverletzungen bedingen k\u00f6nnen. Macht spielt in p\u00e4dagogischen Beziehungen eine elementare Rolle. Die Abgabe von Macht und damit ein p\u00e4dagogisches Handeln auf Augenh\u00f6he kann als Qualit\u00e4tsmerkmal p\u00e4dagogischer Einrichtungen im Sinne der UN-KRK bewertet werden (vgl. Franz 2021, S. 85). Es ist wichtig, dass die Praktikantin Julian als gleichwertig und als Tr\u00e4ger von Rechten anerkennt. Daran ausgerichtete p\u00e4dagogische Beziehungen grenzen die Macht, die in der Arbeit mit Kindern von Erwachsenen ausge\u00fcbt wird, automatisch ein. Zus\u00e4tzlich sollten alle Akteur:innen kindheitsp\u00e4dagogischer und kindheitswissenschaftlicher Arbeitsfelder ihre Machtposition und Handlungen stets reflektieren, um Kinderrechtsverletzungen vorzubeugen.<\/p>\n<p><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p>Alanen, Leena (2005): Kindheit als generationales Konzept. In: Hengst, Heinz\/Zeiher, Helga (Hrsg.): Kindheit soziologisch. Wiesbaden: VS Verlag f\u00fcr Sozialwissenschaften. S. 65- 82.<\/p>\n<p>Bundeskanzleramt (o.J.): Kinderrechte der Vereinten Nationen (VN).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundeskanzleramt.gv.at\/agenda\/familie\/kinderrechte\/un-kinderrechtekonvention.html\">https:\/\/www.bundeskanzleramt.gv.at\/agenda\/familie\/kinderrechte\/un-kinderrechtekonvention.html<\/a> (zul. abgerufen am 07.08.2023).<\/p>\n<p>Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte (2020): UN-Kinderrechtskonvention. Factsheet.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/fileadmin\/user_upload\/Publikationen\/Fact_Sheet\/Factsheet_UN-KRK.pdf\">https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/fileadmin\/user_upload\/Publikationen\/Fact_Sheet\/Factsheet_UN-KRK.pdf<\/a> (zul. abgerufen am 07.08.2023).<\/p>\n<p>E\u00dfer, Florian (2023): Von \u201aSozialisation\u2018 zu \u201aAgency\u2018 \u2013 und wieder zur\u00fcck? Ein Diskussionsbeitrag aus kindheitstheoretischer Perspektive. In: Scheid, Claudia\/ Silkenbeumer, Mirja\/ Zizek, Boris\/Zizek, Lalenia (Hrsg.): Sozialisationstheorie und -forschung revisited. Ein Paradigma im Lichte der neuen Kindheits- und der \u00a0Jugend-forschung. Wiesbaden: Springer VS. S. 43-59.<\/p>\n<p>Franz, Sonja (2021): Kindheitswissenschaften als Kinderrechtsprofession? Sinn, M\u00f6glichkeiten und Konsequenzen einer eigenst\u00e4ndigen Professionalisierung, unver\u00f6ffentlichte Master-Arbeit, Hochschule Magdeburg-Stendal.<\/p>\n<p>General Assembly of the United Nations (20.11.1989): A\/RES\/44\/25. Convention on the Rights of the Child. Verf\u00fcgbar unter: https:\/\/www.ohchr.org\/sites\/default\/files\/crc.pdf (zul. abgerufen am 19.08.2023).<\/p>\n<p>Liebel, Manfred\/Meade, Philip (2023): Adulitmus. Die Macht der Erwachsenen \u00fcber die Kinder \u2013 Eine kritische Einf\u00fchrung. Berlin: Bertz &amp; Fischer.<\/p>\n<p>Popitz, Heinrich (1986): Ph\u00e4nomene der Macht. Autorit\u00e4t \u2013 Herrschaft \u2013 Gewalt. T\u00fcbingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).<\/p>\n<p>Schindler, Wolfgang (2023): Kollegiale Beratung. Verf\u00fcgbar unter:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.socialnet.de\/lexikon\/Kollegiale-Beratung\">https:\/\/www.socialnet.de\/lexikon\/Kollegiale-Beratung<\/a> (zul. abgerufen am 18.08.2023).<\/p>\n<p><strong>Die vollst\u00e4ndige Arbeit, einschlie\u00dflich des methodischen Vorgehens, finden Sie <a href=\"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/Studentische-Beitraege_Zwischen-Freiheit-und-Zwang-_Lajana-Gehweiler.pdf\"><u>hier<\/u><\/a>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Empfehlung zur Zitation:<\/strong><\/p>\n<p>Gehweiler, Lajana (2023): Reflexion zur Situation \u201eZwischen Freiheit und Zwang\u201c. In: Hochschule Magdeburg-Stendal\/Kompetenzzentrum Fr\u00fche Bildung (Hrsg.): Online-Forum \u201ePraxis reflektiert\u201c. https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/educase\/zwischen-freiheit-und-zwang\/<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Im Folgenden wird die Verfasserin als Praktikantin bezeichnet. Es handelt sich um dieselbe Person.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Der Fokus der kollegialen Beratung liegt auf der L\u00f6sung beruflicher Problemstellungen in einem organisierten Rahmen, mit definierten Orten, Zeiten und Regeln innerhalb einer Gruppe, die ein gemeinsamer beruflicher Kontext verbindet (vgl. Schindler 2023, o.S.).<\/p>\n","protected":false},"author":5,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"educase-tag":[152],"reflection-method":[24],"class_list":["post-2874","reflection","type-reflection","status-publish","hentry","educase-tag-zwang","reflection-method-dilemma-verfahren"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/reflection\/2874"}],"collection":[{"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/reflection"}],"about":[{"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/types\/reflection"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2874"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/reflection\/2874\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2980,"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/reflection\/2874\/revisions\/2980"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2874"}],"wp:term":[{"taxonomy":"educase-tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/educase-tag?post=2874"},{"taxonomy":"reflection-method","embeddable":true,"href":"https:\/\/projekte2.hs-magdeburg.de\/praxisreflektiert\/wp-json\/wp\/v2\/reflection-method?post=2874"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}