Anonymisierung

Bei der Veröffentlichung der Situationen ist es aus Datenschutzgründen von höchster Bedeutung folgende Anonymisierungsregeln einzuhalten:

Alle Namen von lebenden Personen sowie von konkreten Einrichtungen werden nach einheitlichen Regeln anonymisiert. So wird gewährleistet, dass sie Personen und Einrichtungen nicht wiedererkennbar sind:

  • In den schriftlichen Feldprotokollen werden die Namen (von Personen, Orten, Einrichtungen) geändert und durch andere Namen ersetzt.
  • in Dokumenten wird eine Schwärzung der Namen vorgenommen.
  • Die Veröffentlichung von Bildern unterliegt weiteren Beschränkungen:
    • Im Falle von Personenabbildungen auf Fotos muss grundsätzlich das schriftliche Einverständnis der abgebildeten Personen dafür vorliegen.
    • Zusätzlich kann es notwendig werden zu gewährleisten, dass die abgebildeten Personen nicht wiedererkennbar sind bezüglich personengebundener Daten, eindeutiger Attribute oder schädigender Aussagen.                                                             
    • Entsprechende Fragen werden vorher in Absprache mit der Redaktion geklärt.
  • Vorgehensweise:
    • Diese Angaben sollten ersetzt werden durch Merkmale mit vergleichbarem Informations- und Sinngehalt, welche jedoch keine Rückschlüsse auf die entsprechende Person erlauben. So kann zum Beispiel ein Vorname durch einen vergleichbaren Vornamen, wenn ausführbar mit der gleichen Anzahl an Silben und aus ähnlichem sozialen bzw. kulturellen Kontext, ausgetauscht werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Verallgemeinerung von Aussagen durch Bildung von Klassen oder Kategorien. So kann zum Beispiel der konkrete Arbeitgeber oder Träger durch die Angabe des Arbeitsfeldes ersetzt werden.
    • Sollten Daten eine einfache Identitätsfeststellung trotz Anonymisierung ermöglichen, müssen diese entfernt werden. 

Fragen oder Anmerkungen können Sie gerne in das Kommentarfeld in der Maske an die Redaktion schreiben.